PRESSEMELDUNGEN

Pressemeldung vom 22.3.2010 - Handelsrichter als Insolvenzrichter

Berlin/Bonn, 22. März 2010. Der KSI (Internationaler Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht) fordert eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten für Insolvenzverfahren. Die geplante Insolvenzrechtsreform solle dazu genutzt werden, künftig die Kammern für Handelssachen mit den Verfahren zu betrauen. Der KSI bemängelt fehlenden unternehmerischen Sachverstand bei den derzeit zuständigen Vollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte. Der Verein hat den Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz aktuell ein Positionspapier zu diesem Thema vorgelegt.


Pressemeldung vom 12.06.2009 - KSI nimmt seine Tätigkeit in Deutschland auf - Gläubiger bei Insolvenzen erstmalig organisiert

2009 wird das Jahr der Insolvenzen - Gläubiger haben aber keine Lobby. „Das wollen wir ändern", sagt Barbara Brenner, Rechtsanwältin aus Bonn und Mit-Gründerin des Kreditschutzvereins „KSI - Internationaler Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht“ (KSI), Wien/Bonn.

Der Verein wurde im Jahr 2007 nach dem Modell der österreichischen Kreditschutzvereine in Wien als Non-Profit-Verein gegründet. Jetzt hat er seine Tätigkeit in Deutschland aufgenommen.

Große mittelständische Unternehmen, die als Gläubiger regelmäßig von Insolvenzausfällen betroffen sind, aber auch kleine Handwerksbetriebe können sich jetzt an den Kreditschutzverein in Bonn wenden, wenn sie mit einem deutschen Insolvenzverfahren unzufrieden sind und ihre Interessen bündeln wollen. In Deutschland waren die Gläubiger bisher – anders als in Österreich – nicht organisiert. Deshalb konnten sie auch keinen Einfluss auf das Verfahrennehmen. Interessenvertretung ist teuer und lohnt sich nicht. Deshalb blieb das Verfahren bisher den Verwaltern und den Großgläubigern überlassen. Mit dem Ergebnis, dass die einfachen Insolvenzgläubiger durchschnittlich weniger als 5 Prozent ihrer Forderungen erhalten und die Verfahren jahrelang verschleppt werden. „Gerade mittelständische Unternehmen und kleine Handwerksbetriebe sind bei der Insolvenz eines Kunden darauf angewiesen, dass sie ihre Ware schnell zurück erhalten und dass eine möglichst hohe Quote ausgeschüttet wird. Auch der Erhalt eines Kunden kann im Einzelfall von Interesse sein“, so Brenner. „Das Verfahren muss wieder verstärkt im Interesse der einfachen Insolvenzgläubiger abgewickelt werden. Darauf wollen wir verstärkt achten, die Insolvenzverwalter dabei besser überwachen und sie aktiv unterstützen.“ Erstmalig in Deutschland bietet KSI Deutschland allen Gläubigern jetzt ein Forum. Er vertritt die Interessen der Gläubiger in den einzelnen Verfahren und nimmt ihre Stimmrechte wahr. Der Verein ist in mehreren Gläubigerausschüssen bereits vertreten. Gläubiger erhalten alle Informationen und Berichte zum Verfahren, können ihren Verwaltungsaufwand reduzieren und sind trotzdem kompetent vertreten. „Ihre Interessen werden erstmalig wahrgenommen“.

Der Verein vertritt deshalb sämtliche Gläubiger in Insolvenzverfahren, die eine ordentliche Quote erhalten und schneller ihr Geld erhalten wollen. „Die gefühlte Quote in Deutschland ist gleich Null. Das soll sich ändern“, so Rechtsanwältin Barbara BRENNER, Vorstandsvorsitzende von KSIInternational und Leiterin des Büros Deutschland in Bonn. „Auch wollen wir die Qualität und Transparenz der Verfahren verbessern und die Gerichte bei der Auswahl des richtigen Insolvenzverwalters unterstützen. Unser Ziel ist eine Quotenausschüttung im deutlich zweistelligen Bereich und eine Verfahrensdauer von durchschnittlich zwei Jahren.“ „Der Mittelstand braucht in Deutschland ein moderneres Insolvenzverfahren. So bieten die Gerichte beispielsweise immer noch keine EDV-gestützte Akteneinsicht an. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Das deutsche Insolvenzverfahren muss endlich auf europäisches Niveau angehoben werden. Wir sind deshalb u. a. für die Zuständigkeit der Handelsrichter, und zwar von Anfang bis Ende des Verfahrens. Denn Insolvenzrecht ist Wirtschaftsrecht," so BRENNER. „Es geht um Geld und es geht um Zeit“.

Die Schwächen des deutschen Insolvenzrechts treten im internationalen Vergleich immer deutlicher zutage. Das beginnt bei der Auswahl des Insolvenzverwalters. Da festgelegte Qualitätskriterien fehlen, ist die Auswahl oft zufällig und willkürlich. Dazu kommt, dass praktisch keine Überwachungstattfindet. So kommt es dazu, dass die Masse verschleudert wird und Betriebe vorschnell geschlossen oder verkauft werden, weil der Verwalter sich nicht kümmert. Diese Fälle sind leider keine Ausnahme. Viele Arbeitsplätze gehen so unnötig verloren. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Gläubiger ihre Forderungen allein nicht durchsetzen können. Wir haben den Verein gegründet, damit sie gemeinsam an Einfluss gewinnen. Denn schließlich geht es um ihr Geld", erklärt Barbara Brenner.

KSI ist ein internationaler Verein, d.h. er vertritt die Gläubiger auch in ausländischen Verfahren. Der Verein greift dabei auf ein Netzwerk speziell geschulter Insolvenzanwälte im In- und Ausland zurück. Um die Qualität der Verfahren anzuheben entwickelt der KSI Deutschland mit Hilfe von ausgewählten Credit-Managern großer Unternehmen und modernen Insolvenzverwalterbüros derzeit ein Zertifizierungs- und Controlling-System für Insolvenzverwalter. In diesem Projekt werden die Mindestanforderungen an Insolvenzverwalter aus Gläubigersicht definiert. Über einen Insolvenzmonitor können sich die Mitglieder von KSI Deutschland demnächst auch über ihre Erfahrungen mit den jeweiligen Verwaltern austauschen. Bereits bei der Auswahl des Insolvenzverwalters können sie so ihre Erfahrungen einbringen und den Gerichten zugänglich machen. Der Verein arbeitet erfolgsorientiert, d.h. er deckt die Kosten neben den Mitgliedsbeiträgen aus einer Quotenbeteiligung. "So muss keiner mehr viel Geld aufwenden ohne eine Erfolgsgarantie zu haben," so Brenner.
"Gemeinsam können wir erreichen, dass die Gläubiger nun endlich auch in der Praxis den Einfluss auf den Erfolg des Insolvenzverfahrens nehmen können, der ihnen als Haupt-Betroffenen gebührt."


Pressemeldung vom Juni 2008 - KSI vertritt Gläubiger im Verfahren Kirchhoff GmbH & Co. KG Bettwarenfabrik, Lüdinghausen/Münster. Auch einige ausländische Gläubiger lassen sich durch den jüngst gegründeten Gläubigerschutzverein bereits vertreten.

In der ersten Gläubigerversammlung wurden die Mitglieder des KSI von Frau RA'in Barbara Fahlke, Münster, vertreten. Der Verwalter berichtete, dass er den Betrieb unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens stillgelegt habe. Auf Anfrage stellte sich heraus, dass dies ohne die erforderliche richterliche Genehmigung erfolgt war. Die Vermögenswerte wurden auf ein Konkurrenzunternehmen übertragen und diesem auch bereits der Besitz eingeräumt, damit es die laufenden Aufträge auf eigene Rechnung ausproduzieren könne. Die endgültige Stillegung und Räumung ist für Ende August geplant.

Auf Anregung des KSI und der Gesellschafter wird nun geprüft, ob die Schließung vor der Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung notwendig war. Nach Verlautbarung durch die Gesellschafter, die bereits einen Massekredit zur Verfügung gestellt hatten, hätte man durchaus einer Investition in einen Insolvenzplan zugestimmt. Die Quote in Höhe von 10% hätte man so in jedem Falle auch anbieten können. Der Insolvenzverwalter der Muttergesellschaft, Herr RA Dr. Ampferl, Büro Dr. Beck in Nürnberg, kritisierte, dass der Verwalter keinerlei Rücksprache mit ihm gehalten habe, und den einzigen Vermögenswert, den sein Unternehmen lhatte, kurzerhand vernichtet habe. "Einmal wieder wurde ein altes, mittelständisches Unternehmen vernichtet, ohne die Chancen einer Erhaltung überhaupt ins Auge zu fassen", so Frau Rechtsanwältin Brenner, die in der Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter der Muttergesellschaft vertrat. Die Beschlussfassung über die Genehmigung der Betriebsschließung und Liquidation wurde auf eine weitere Gläubigerversammlung am 22.8.2008 vertagt. Die Vertagung wird nicht veröffentlicht. Gläubiger, die vom KSI künftig mit vertreten werden möchten, können sich noch beim KSI unter der email-Adresse kirchhoff@ksi-deutschland.de anmelden.



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